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Allgemeine Geschäftsbedingungen - SELZAM AG


1. Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von SELZAM AG. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit SELZAM AG geschäftliche Beziehungen pflegt.

2. Lieferungen

Alle Apparate-Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bis CHF. 1‘000.— Waren-Nettowert sind die Verpackungs und Transportkosten (mind. CHF. 13.—) zu Lasten des Empfängers. Ab CHF. 1‘000.— Waren-Nettowert portofrei (Ausnahme: montierte Flaschenkasten). Express-Sendungen werden mit dem entsprechenden Zuschlag fakturiert. Alle Grossapparate wie Heizöfen, Kühlschränke, etc., und alle emaillierten Apparate, sowie Sendungen über 30 kg können nur per Camion spediert werden. Grundsätzlich sind alle Katalogartikel an Lager und werden in der Regel innert ca. 3 Tagen spediert. Bitte beachten Sie, dass wir ausschliesslich innerhalb der Schweiz liefern, Bestellungen aus dem Ausland werden nicht verarbeitet. Bei Lieferverzug wird der Kunde avisiert.

3. Retouren

Bestellte und richtig gelieferte Ware wird nur bis 30 Tage nach Fakturadatum und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, sowie in der Originalverpackung zurückgenommen. Die Höhe der Gutschrift für Retourware bleibt vorbehalten, sie kann aber höchstens 90% des fakturierten Preises betragen. Die betreffende Lieferschein- oder Rechnungsnummer ist anzugeben. Für Warenretouren unter Fr. 50.— netto kann aus Kostengründen keine Gutschrift erfolgen. Spezialausführungen oder Artikel, welche nicht im aktuellen Sortiment von SELZAM AG figurieren, sowie Direktlieferungen vom Hersteller, können nicht zurückgenommen werden.

4. Beanstandungen

Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers. Die Ware muss vom Empfänger sofort bei der Anlieferung kontrolliert werden. Sobald die Ware angenommen wurde, liegt die Beweispflicht für einen Transportschaden beim Empfänger. Bei beschädigter Verpackung muss die Annahme verweigert werden oder der Empfänger muss in Gegenwart des Spediteurs die Ware auspacken und von diesem den allfälligen Schaden bescheinigt lassen. Bei unbeschädigter Verpackung mit beschädigtem Inhalt muss der Empfänger den Schaden unverzüglich SELZAM AG melden. Es können nur verdeckte Schäden berücksichtigt werden, welche innerhalb von 5 Arbeitstagen gemeldet wurden. Für verspätete Meldungen wird jede Ersatzleistung abgelehnt.

5. Preise

Alle Endverbraucherpreise von SELZAM AG verstehen sich als Verkaufspreise inklusive Mehrwertsteuer (MwSt) und vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Händlerpreise sind exklusiv Mehrwertsteuer. Alle Preise werden netto in Schweizer Franken (CHF.) ausgewiesen. SELZAM AG behält sich eine jederzeitige Preis- und Modelländerung ohne vorherige Mitteilung vor.

6. Konditionen

30 Tage netto ab Fakturadatum, für verfallene Rechnungsbeträge belastet SELZAM AG Verzugszins, ab der 2. Mahnung und den damit verbundenen manuellen Aufwänden (Betreibungsspesen, etc.) erhebt SELZAM AG nebst den Betreibungskosten eine Umtriebsgebühr von CHF. 250.—. Unberechtigte Abzüge (Abrundung, Rappenabzug, etc.) werden nachträglich per Ende Jahr mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von CHF 50.— in Rechnung gestellt. SELZAM AG behält sich das Recht vor, bei Erstbestellungen oder Bonitätszweifel des Kunden, Lieferungen gegen Vorkasse auszuführen.

7. Garantie

SELZAM AG leistet auf deren hergestellten oder verkauften Produkte für die Dauer von 2 Jahren (Truma-Geräte 2 Jahre, oder gem. Garantiezertifikat) ab Auslieferungsdatum in der Weise Garantie, dass die wegen Material-, Arbeits- oder Konstruktionsfehler nachweislich erforderlich werdende Reparatur so rasch als möglich in der eigenen Werkstatt durchgeführt wird. Es handelt sich um eine „Bring-In-Garantie“ – das heisst: Die Geräte müssen bei SELZAM AG abgegeben oder auf Kosten des Kunden an SELZAM AG gesendet werden.

8. TRUMA-Garantie Service (Schweiz)

Alle Garantiearbeiten an TRUMA-Geräten führt SELZAM AG gemäss den Bestimmungen des Herstellers gratis aus (Material und Arbeit), auch an nicht durch SELZAM AG ausgelieferten Apparaten; die Wegkosten gehen auf jeden Fall zu Lasten des Auftraggebers. Garantieanträge müssen im Truma Händlerportal vollständig erfasst und eingereicht werden.

9. Terminvereinbarungen für Service und Reparaturen

Vereinbarte Termine für Serviceleistungen oder Reparaturen intern in unserer Werkstatt oder extern vor Ort beim Kunden sind verbindlich. Absagen in begründeten Fällen sind möglich. Für bestätigte Termine ohne Absage wird eine Unkostengebühr fakturiert. Intern kann diese Unkostengebühr bis zu einer Arbeitsstunde betragen, derzeit CHF. 165.—. Extern können weitere Kosten wie Anfahrtskosten dazukommen.

10. Datenschutz und Privatsphäre

SELZAM AG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Bestellungsabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Zwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit dies zur ordnungsgemässen Leistungserbringung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Der Kunde hat auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung für interne Marketingzwecke zu verbieten.

11. Sortiment

Modell- und Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Winterthur (Schweiz), einzig anwendbar ist das Schweizer Recht.

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